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Falsch beschuldigt, falsch verdächtigt?

Ich habe bei „Frag den Hasen“ folgende Frage gestellt bekommen:

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/zahlen-und-fakten-zum-plakat-vergewaltigung-verurteilen.html

Was hältst du von der Studie von Seith/ Kelly/ Lovett? Hast du dich damit auseinander gesetzt?

Und was hältst du von dem Plakat?

Da diese Antwort wohl relativ lang ausfallen wird, habe ich mich dazu entschlossen, sie hier zu beantworten.

Erst einmal zu dem Plakat: Ich versteh gewisse Entscheidungen bei der Gestaltung nicht.

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Alle Männchen auf dem Plakat sollen alle Vergewaltigungen repräsentieren. Zunächst ist es immer ein bisschen Kaffeesatzleserei, Dunkelziffern quantifizieren zu wollen, es hat ja seinen Grund, warum es Dunkelziffern sind. Ich glaube zwar, dass es eine beträchtliche Dunkelziffer bei Vergewaltigungen gibt, ich glaube nur nicht, dass der Verein eine niedrigere Zahl akzeptieren würde, wenn es eine neuere Studie gäbe, die eine entsprechend niedrigere Dunkelziffer nennt.

Mich verwirrt, dass offenbar Vergewaltigungen und Vergewaltiger vermischt werden, wenn ich das richtig interpretiere. Zumindest bezieht sich die Dunkelziffer auf die Zahl der Vergewaltigungen im Jahr, die Zahl der Anzeigen und Verurteilungen anscheinend auf die Vergewaltiger. Aber wenn ein Ehemann seine Frau 100 Mal im Jahr vergewaltigt und dafür in einem Verfahren verurteilt wird, wird er für die Grafik als ein Vergewaltiger oder als 100 Vergewaltiger gezählt? Offenbar geht die Grafik nicht von Mehrfachtätern aus. Kann sein, dass ich da auch etwas falsch verstehe, aber selbst das würde nicht für die Qualität dieser Grafik sprechen.

Die 3 Männchen, die laut den Zahlen falsch beschuldigt wurden, sind doppelt dabei (weil sie ja schon bei den Angezeigten oben dabei sind), aber gehören insgesamt auch zu den 1000 Männchen, die alle Vergewaltigungen symbolisieren sollen, obwohl sie nichts gemacht haben? Das ist eine Design-Entscheidung, die ich nicht nachvollziehen kann.

Jetzt aber zum großen Knackpunkt: den Falschbeschuldigungen. Die Grafik behauptet (mit Bezug auf diese Studie – weiß der Himmel, wieso sie zuerst drei Autoren nennen, aber dann nur zwei), dass es nur 3 Prozent Falschbehauptungen gäbe.

Diese Studie listet auf, wie viele Anzeigen wegen Vergewaltigung wie weit verfolgt werden, in welchen Stadien sie eingestellt werden bzw. wie viel von ihnen zu einer Verurteilung fügen. Und in der Tabelle für Deutschland wird tatsächlich behauptet, es gäbe nur 3 Prozent falsche Verdächtigungen. Aber stimmt das auch?

Um das beantworten zu können, sollte man sich vorher mal diese Studie angucken, die vom bayerischen Landeskriminalamt erstellt wurde und die einen großen Abschnitt dem Thema „Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen“ enthält. (Ironischerweise verweist die Studie von Lovett und Kelly an einer Stelle auch auf diese Studie, aber offenbar haben sie nicht so weit gelesen oder die Implikationen nicht verstanden.)

In der Studie geben Kriminalbeamte an, dass sie nach ihrer Erfahrung das Gefühl haben, dass durchschnittlich etwa ein Drittel der Anzeigen wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung falsch bzw. eher falsch sind. (Kriminalbeamtinnen sind übrigens skeptischer als ihre männlichen Kollegen.)

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Es wird in dieser Studie aber auch gesagt: Anzeigen wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschung einer Straftat stellen die Beamten meist nur, wenn sie entweder extrem überzeugende Beweise haben oder die Person ein Geständnis abgelegt hat. Im Prinzip muss man entweder besonders dreist oder besonders doof sein, um sich so eine Anzeige einzufangen. Den Polizisten ist auch klar, dass sie behutsam mit solchen Anschuldigungen vorgehen müssen, eben weil kein echtes Opfer Angst haben soll, zur Polizei zu gehen.

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Jetzt ist es aber so: Wenn die Ermittlung oder ein Verfahren eingestellt wird wegen falscher Verdächtigung, so ist das nun mal ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat, müsste also eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen.

Nun gibt es aber allerlei Konstellationen, in denen das keinen Sinn hätte. Ich konstruiere hier einfach mal ein paar Fälle von Falschbeschuldigungen, die aber nicht als falsche Verdächtigung verfolgt werden können.

Fall 1

Julia kommt schluchzend zu ihren Eltern und gesteht: Sie ist schwanger! Die Eltern sind geschockt und stinksauer. Papa will wissen, wie es dazu kam. Julia hat Angst vor Ärger und erzählt, ein Junge hätte sie im Ferienlager vergewaltigt. Die Eltern packen Julia sofort ins Auto und fahren zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Bei den Befragungen verstrickt sich Julia schnell in Widersprüche und es wird klar: Die Vergewaltigung gab es nicht. Eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung hätte aber keinen Sinn. Die Eltern als Anzeigensteller wussten nicht, dass die Behauptung falsch war. Und der Tochter kann man nicht nachweisen, dass sie eine Strafverfolgung beabsichtigt hätte. Die Ermittlung wird mangels Tatverdacht, mangels Beweisen oder weil der Verdächtige nicht ermittelt werden kann eingestellt.

Fall 2

Susi wacht nackt in einer fremden Wohnung mit einem enormen Brummschädel auf. Ihre Scheide tut weh, neben ihr liegt ein fremder Mann und sie kann sich nicht mehr erinnern, was letzte Nacht passiert ist, außer, dass sie in dieser Wohnung auf einer Party war. Sie rennt zur Polizei und zeigt den Typen an. Bei den Ermittlungen wird kein Sperma in ihrer Scheide festgestellt. Bei der Befragung der Zeugen zieht ein Besucher der Party ein Handy mit einem Video aus der Tasche, auf dem Susi zu sehen ist, wie sie sturzbesoffen nackt auf dem Tisch tanzt und anschließend versucht, sich unter dem Johlen der Anwesenden zwei Bananen gleichzeitig in die Möse zu stecken. Eine Zeugin erzählt weiterhin, dass sie irgendwann in das Zimmer des verdächtigten Mitbewohners getorkelt ist, der vorher schon schlafen gegangen war, und dann nicht mehr rauskam. Da sie unter Alkoholeinfluss stand und nicht wissentlich gelogen hat, was die Vergewaltigung angeht, wird das Verfahren gegen den Mitbewohner mangels Tatverdacht eingestellt.

Fall 3

Lolo Bebett ist stinksauer! Ihr Stefón hat einfach die Scheidung eingereicht, weil er mit dieser Schlampe Ann Marie zusammen sein will! Das soll er bereuen! Lolo erstattet Anzeige wegen mehrfacher Vergewaltigung. Die Polizei stellt allerdings sehr schnell fest: Lolo Bebett hat nicht nur keine Verletzungen, die auf eine Vergewaltigung schließen lassen, bei einem der genannten Zeitpunkte war Stefón auch auf einer Übung der Fremdenlegion. Also rufen die Polizisten Lolo wieder zu sich und sagen ihr: „Willst du echt dabei bleiben, dass er dich vergewaltigt hat? Willst du das echt durchziehen?“
a) Lolo guckt giftig und sagt ab jetzt gar nichts mehr. Das Verfahren wird wegen mangelnder Kooperation des Opfers eingestellt.
b) Lolo guckt giftig und zieht die Anzeige zurück.

In all diesen Fällen handelt es sich um Falschbeschuldigungen, die aber nicht als falsche Verdächtigungen in die Statistik eingehen, weil andere Einstellungsgründe angegeben werden.

Und nun schauen wir uns mal an, wie in der Studie von Lovett und Kelly die Aufschlüsselung für die Vergewaltigungsanzeigen in Deutschland ist.

20160826172914_0.png

Wir sehen da tatsächlich nur drei Prozent für falsche Verdächtigungen. Aber allein 20 Prozent der Anzeigen werden wegen fehlenden Hinweisen auf einen sexuellen Übergriff zu den Akten gelegt. Wenn man die oben erwähnten Konstellationen und Gründe kennt, wieso viele Falschbeschuldigungen nicht als falsche Verdächtigungen verzeichnet werden, braucht man nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass so einige Falschbeschuldigungen eben auch unter diesen 20 Prozent sind, oder unter den 11 Prozent, in denen das Opfer nichts mehr sagt, oder unter den 14 Prozent, in denen es an Beweisen mangelt.

Wohlgemerkt: Ich will damit nicht sagen, dass hinter jeder Einstellung wegen z. B. mangelnder Kooperation des Opfers eine Falschbeschuldigung steht. Man kann nicht mehr feststellen, ob das vermeintliche Opfer jetzt nichts mehr sagt, weil es gelogen hat und sich nicht tiefer reinreiten will oder weil der Vergewaltiger gedroht hat, ihm alle Knochen zu brechen, wenn es weiter was sagt.

Kurz gesagt: Aus der Anzahl der Einstellungen wegen falscher Verdächtigung kann man die Zahl der Falschbeschuldigungen gar nicht ablesen. Das geben die Zahlen überhaupt nicht her. Aus den genannten 3 Prozent kann man aber eines erkennen: Ein Opfer sexueller Gewalt muss sich keine Sorgen machen, dass es selbst wegen falscher Verdächtigung auf der anderen Seite der Anklagebank landen könnte, und sollte sich deswegen nicht davon abhalten lassen, zur Polizei zu gehen.

Und um wieder den Bogen zum Plakat zu schlagen: Ich finde es auch ein bisschen unredlich, wenn man einerseits bei Vergewaltigungen eine Dunkelziffer annimmt und sie auf sein Poster malt, aber gleichzeitig so tut, als würde die Justiz sämtliche Falschbehauptungen auch erkennen und so behandeln, also als wenn dort eine Dunkelziffer ausgeschlossen wäre.

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