Weihnachtsmann darf wieder schlagen
Deutschland atmet auf: In einer Blitzabstimmung hat der Bundestag in seltener Einmütigkeit mit den Stimmen aller Fraktionen noch vor Heiligabend das Weihnachtszüchtigungsgesetz verabschiedet. Dieses ermöglicht es dem Weihnachtsmann bzw. seinen Beauftragten, Kinder mit Zustimmung ihrer Eltern für ungezogenes Verhalten im ablaufenden Jahr körperlich zu bestrafen und ihnen die üblichen Jahresendprämien zu verweigern.
Wieder gut gelaunt: der Weihnachtsmann
Das Gesetz war nötig geworden, weil das Landgericht Köln in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt hatte, dass das Schlagen eines Kindes mit der Rute eine Körperverletzung und somit unzulässig sei. Mit dieser Rechtslage konfrontiert kündigte der Weihnachtsmann zunächst an, in Zukunft um Deutschland bei der Bescherung einen Bogen zu machen, da er Millionen von Anklagen wegen Körperverletzung befürchten müsse, zumal "die Blagen auch immer frecher werden und eigentlich noch viel mehr Dresche verdient haben", wie er damals über seinen Sprecher verlauten ließ.
Das eilig auf den Weg gebrachte Gesetz sichert den Bestand des Weihnachtsfestes in Deutschland. Der Leibeigene des Weihnachtsmannes, Knecht Ruprecht, der im Regelfall mit der Züchtigung missratener Kinder betraut wird, zeigte sich erleichtert. "Es muss in einem zivilisierten Land einfach möglich sein, dass man Kinder zu Weihnachten vermöbelt, wenn sie nicht brav waren und es verdient haben." Der Weihnachtsmann setzte hinzu: "Ich habe von den Eltern in der Bundesrepublik viel Zuspruch erhalten und möchte mich dafür bedanken. Viele treten sogar für eine Verschärfung der Bestrafungen ein, zum Beispiel, wenn sich das sechsjährige Kind ein iPad wünscht statt der Modelleisenbahn, die der Papa haben will." Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Weihnachtszüchtigungsgesetz nur ein erster Schritt ist, um die lange vernachlässigte Gewalt in der Kindererziehung wieder zu etablieren und zum Beispiel irgendwann auch seinem langohrigen Kollegen zur Osterzeit zu gestatten, Terrorbälger zu verkloppen.
Nicht überall findet das Gesetz in der verabschiedeten Form Zustimmung. Menschenrechtsverbände kritisieren insbesondere, dass das Gesetz nicht weit genug geht. "Wir bedauern, dass bei der Konzeption die Integration von Migranten nicht ernst genommen wurde. In der jetzigen Form werden nur diejenigen Kinder erfasst, die das Weihnachtsfest feiern. Wir sind allerdings der Meinung, dass auch Kinder aus anderen Kulturkreisen vom Weihnachtsmann für Fehlverhalten gemaßregelt werden sollten. Dafür setzen wir uns weiterhin ein."
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Ich wünsche allen Lesern und Fans von Klopfers Web ein wundervolles Weihnachtsfest und - falls wir uns nicht mehr "sehen" sollten - einen ganz tollen Rutsch ins neue Jahr!
(Ach ja: Die E-Book-Käufer können sich eine neue Version herunterladen.)
Gast
wie wahr, wie wahr..
trotz allem.
Frohe Weihnachten