Frag den Hasen

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#42452

also nach der Video-Analyse muss ich sagen, dass sie im letzten Clip beiden klipp und klar zu verstehen gibt, dass sie das nicht will!

Allein der Ton ihrer Stimme des "Hör auf", was sie zu beiden sagt, sagt mir, dass sie das eben nicht wollte. Vielleicht hast du nicht alle Fragmente gesehen (Link zensiert im letzten Clip bei Sekunde 15,16,17 sagt zunächst zu dem ersten Arsch, er soll aufhören und später zu Arsch Nummer 2, zensier den Link ggf.).

Und hier stimme ich eben nicht mit dir überein! Wenn Sex einvernehmlich beginnt und dann einer der beiden Partner nicht mehr will, hat der andere gefälligst aufzuhören. Tut er das nicht, ist das halt keine charakterliche Eigenheit, sondern eine - zugegebenermaßen minderschwere - Vergewaltigung und gehört bestraft. Dass es Unsympathen gibt, die das nicht tun, mag sein, aber dazu gibt es Gesetze um sie zu bestrafen!

Und das sage ich als Mann, der auch gegen die kathegorische "Nein ist Nein" Richtlinie ist. Das alleine schon deswegen, weil ich letzte Woche keinen Bock auf Sex hatte, meine Frau aber schon. Ich habe nein gesagt. Kurz drauf hat sie mich auf's Bett geschupst, sich auf mich gesetzt und wir hatten Sex. Irgendwie fühle ich mich dennoch nicht als Opfer, im Gegenteil ;-) Wenn ich wirklich in letzter Konsequenz nicht gewollt hätte, hätte ich mich gewehrt, oder durch meine Stimme bzw. Stimmlage klar zum Ausdruck gebracht, dass ich das immer noch nicht will.

Dabei sollte eine weinende Stimme selbst dem dümmsten Proleten klar machen, dass die Frau das absolut nicht will, insofern gibt es in diesem Einzelfall keine Entschuldigung.

Statt eines Gesetztes "Nein heißt nein" sollte den Gerichten überlassen werden, die Einzelfälle zu prüfen. M.M. sollte jeder Sex strafbar sein, wenn einer der Partner selbigen offensichtlich nicht möchte. Was offensichtlich ist, soll im Einzelfall von Gerichten geprüft werden.

Wie ist deine Meinung zu meiner Meinung? Was hältst du vom letzten Video-Clip?
Äh, den Clip hab ich auch beschrieben. Und ich weiß nicht, woher du die Gewissheit nimmst, dass sie das erste zu dem Typen gesagt hat, der sie gerade vögelt. Und wie lange Arsch Nummer 2 weiter versucht, ihr den Lümmel in den Mund zu stecken, obwohl sie nicht will, sieht man nicht. Wenn er aufhört, sobald er merkt, dass sie es ernst meint, kann man ihm zumindest in der Hinsicht nicht viele Vorwürfe machen. (Ob die Stimme weinend war, darüber kann man auch streiten.)
Die Staatsanwältin und die Richterin haben übrigens wohl aufgrund von 11 Videos entschieden, die nicht alle veröffentlicht wurden, und auch die waren sich nicht sicher, ob die Gina-Lisa nicht nur das Filmen gemeint hat.

"Wenn Sex einvernehmlich beginnt und dann einer der beiden Partner nicht mehr will, hat der andere gefälligst aufzuhören."
Hab ich was anderes gesagt? Hab ich nicht. Aber trotzdem kannst du nicht außer Acht lassen, dass der andere eine gewisse Reaktionszeit haben wird, gerade wenn er nicht damit rechnet, und dass diese Reaktionszeit auch davon abhängig sein wird, was für ein Typ er ist. Das wird man auch durch Gesetze und so nicht aberziehen können. Und für eine Vergewaltigung ist es nun mal meiner Meinung nach erforderlich, dass der Täter böswillig den Willen des Opfers ignoriert, keinen Sex zu haben. Wenn er aber eine Weile braucht, um zu merken, dass das Opfer nicht will, dann ist das keine Vergewaltigung.

Von daher: Ich kannte den Clip, und ich finde immer noch, das Gericht hat korrekt entschieden.