Frag den Hasen

In Fragen suchen


Alte Frage anzeigen
#

Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41808 Fragen gestellt, davon sind 5 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


Smilies + Codes

Auf vorhandene Fragen kannst du mit #Fragennummer (z.B. #1234) oder mit [frage=Fragennummer]Text[/frage] verlinken.

Hinweis: Es muss Javascript im Browser aktiviert sein, um nicht vom Spamfilter zensiert zu werden.

Zurück zu allen Fragen


hmm mir laesst diese zensursache keine ruhe. ich hab mich grade mal informiert und mag deine meinung dazu wissen, da du in juristischen dingen ja auch nicht ganz unbewandert bist smile.gif
laut art 5 GG gibt es ja bei uns sowas wie kunstfreiheit, die geschuetzt ist, und in die nur insofern eingegriffen werden darf, als dass andere grundrechte verletzt werden und auch nur, wenn diese rechte gewichtiger sind als die kunstfreiheit. insofern hab ich da keine bedenken, dass "kids" verboten werden koennte, da hier keine anderen grundrechte angetastet werden. bin also erleichtert, du auch? biggrin.gif
was sagt dir das eigentlich ueber deine sachen? koenntest du nicht den jugendschutz darauf hinweisen, dass sie dir nicht verbieten koennen, sowas wie "anal commando" online zu stellen? soweit ich das durchschaut habe funktioniert deren methode doch hauptsaechlich auf einschuechterung, ne entscheidung ueber deinen persoenlichen fall ist da doch noch nie gefallen.
In Artikel 5 steht leider drin: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Es müssen also nicht mal Grundrechte eingeschränkt werden, damit einem das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen wird. Die "gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend" sind halt das Problem.